Österreichisches Bundesgesetzblatt · 07 Oct 2026 · 35 vistas
Section Control auf der A 2 bei Aspang wird per Verordnung aufgehoben
Por FactBox Admin

Die abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung auf dem Abschnitt Aspang–Grimmenstein der A 2 Süd Autobahn wird aufgehoben. Der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur hat dazu eine Verordnung erlassen, die am 7. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, Teil II, unter der Nummer BGBl. II Nr. 292/2026 veröffentlicht wurde. Damit endet die 2020 eingeführte Messstrecke auf diesem Autobahnabschnitt.
Was die Verordnung anordnet
Der einzige Paragraf der neuen Regelung, § 1, ordnet die Aufhebung der bisherigen Rechtsgrundlage an:
- Aufgehoben wird die Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung 2020 auf dem Abschnitt Aspang–Grimmenstein der A 2 Süd Autobahn, BGBl. II Nr. 210/2020.
- Der amtliche Kurztitel der neuen Verordnung lautet Section Control-Messstrecken-Aufhebungsverordnung Aspang-Grimmenstein.
- Rechtsgrundlage ist § 98a Abs. 1 StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2026.
- Die Verordnung besteht aus einem einzigen Paragrafen und enthält keine Übergangs- oder Inkrafttretensbestimmung.
Unterzeichnet ist das Rechtsinstrument mit dem Namen Hanke. Das Dokument wurde am 7. Oktober 2026 um 10:57 Uhr vom Bundeskanzleramt amtssigniert.
Zuständigkeitswechsel zwischen den Ministerien
Bemerkenswert ist der Wechsel der erlassenden Stelle. Die nun aufgehobene Verordnung aus dem Jahr 2020 stammte von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie. Die Aufhebung selbst ergeht nun vom Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, dem Ressort, das die Verkehrsagenden übernommen hat. Beide Verordnungen stützen sich auf dieselbe Ermächtigung des § 98a Abs. 1 StVO 1960.
Einordnung in die Section-Control-Praxis 2026
Die Aufhebung steht im Kontext einer Reihe von Verordnungen, mit denen die abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung im Jahr 2026 neu geordnet wird. So wurden im Bundesgesetzblatt unter anderem neu erlassen:
- BGBl. II Nr. 276/2026 vom 16. September 2026 für den Bereich Knoten Prater der A 4 Ost Autobahn (Phase 4).
- BGBl. II Nr. 278/2026 vom 16. September 2026 für den Bereich Knoten Linz – Anschlussstelle Franzosenhausweg der A 7 Mühlkreis Autobahn (Phase 2).
Auch diese Verordnungen beruhen auf § 98a Abs. 1 StVO 1960 in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2026 und tragen die Unterzeichnung Hanke.
Was das für Autofahrer bedeutet
Aufgehoben wird ausschließlich die 2020 erlassene Überwachungsverordnung für die Messstrecke Aspang–Grimmenstein. Die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit wird auf diesem Abschnitt der A 2 Süd Autobahn damit nicht mehr mit einer bildgebenden technischen Einrichtung gemessen. Für Lenkerinnen und Lenker auf der Süd Autobahn zwischen Aspang und Grimmenstein entfällt damit die Kontrolle über eine Messstrecke, wie sie das aufgehobene Regelwerk vorgesehen hatte.
Mit der Kundmachung im Bundesgesetzblatt ist die Aufhebung amtlich verlautbart. Die Entscheidung fällt in eine Phase, in der der Bund die Section-Control-Standorte österreichweit überprüft und einzelne Messstrecken aufhebt, während andere Abschnitte – etwa auf der A 4 Ost Autobahn und der A 7 Mühlkreis Autobahn – neu verordnet werden. Für den Verkehr auf der Süd Autobahn bedeutet das eine spürbare Änderung der Überwachungspraxis auf einem stark befahrenen Teilstück zwischen Niederösterreich und der Steiermark.
Quelle: Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, Teil II Nr. 292 vom 7. Oktober 2026, Verordnungen, S. 1 (amtliche Referenz: BGBl. II Nr. 292/2026).