Bundesanzeiger · 14 Oct 2026 · 11 vistas
Flugsicherung Niederrhein: Geänderter Schutzbereich für das Instrumentenlandesystem 27
Por FactBox Admin

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hat die Änderung der Flugsicherungseinrichtung Niederrhein ILS 27 und den Bereich um diese, in dem Störungen durch Bauwerke erwartet werden, bekannt gegeben. Die Bekanntmachung stützt sich auf § 18a Absatz 1b Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes und ist auf den 15. September 2026 datiert. Veröffentlicht wurde sie am Mittwoch, 14. Oktober 2026, im Bundesanzeiger unter der amtlichen Referenz BAnz AT 14.10.2026 B3.
Mit der Veröffentlichung werden die Daten zu der Flugsicherungseinrichtung, den Standortinformationen, den Ausnahmebereichen und der Parametrisierung des Anlagenschutzbereichs dargestellt. Betroffen ist das Instrumentenlandesystem der Landebahn 27 am Verkehrsflughafen Niederrhein; die Komponente trägt die Kennung EDLV-G27 und ist vom Typ ILS-GP Typ M. Betreiber der Anlage im Sinne der CNS-Betreiberschaft ist die DFS, die Nutzungsart ist zivil, der Status lautet „in Betrieb“.
Standort und technische Ausgangsdaten
Die Anlage liegt nach den amtlichen Angaben auf 06° 09’ 19,5593" östlicher Länge und 51° 36’ 11,9917" nördlicher Breite (WGS84). Für die Höhenlage und die Ausrichtung nennt die Bekanntmachung folgende Werte:
- Antennenfußpunkt über Grund: 0,00 m
- Antennenhöhe über Grund: 0,00 m
- Basishöhe über NHN: 33,31 m
- Senderichtung: 92,00°
- Distanz zur Schwelle: 0,00 m
- Distanz zur Mittellinie der Landebahn: 0,00 m
Damit ist die Einrichtung exakt an der Landebahnschwelle der Piste 27 verortet und strahlt mit 92,00° in Richtung der Anfluggrundlinie ab.
Der gerichtete Anlagenschutzbereich in Zahlen
Die Parametrisierung des gerichteten Anlagenschutzbereichs umfasst acht Größen, die die räumliche Ausdehnung des Bereichs festlegen:
- b: 50,00 m
- a: 800,00 m
- r: 6000,00 m
- h: 70,00 m
- L: 325,00 m
- D: 250,00 m
- H: 5,00 m
- Phi: 10,00°
Zur Erläuterung enthält die Bekanntmachung eine schematische Darstellung eines gerichteten Anlagenschutzbereichs aus ICAO EUR DOC 015 sowie eine Kartendarstellung der Lage der Flugsicherungseinrichtung und des Anlagenschutzbereichs. Die Karte ist im Maßstab 1:25 448 gehalten und beruht auf Geobasisdaten © GeoBasis-DE/BKG 2026.
Bedeutung für Bauherren, Kommunen und Betreiber
Mit der Bekanntmachung werden die geänderten Grenzen des Schutzbereichs amtlich festgestellt und öffentlich zugänglich gemacht. Bauherren, Kommunen und Betreiber im Umfeld der Flugsicherungseinrichtung können anhand der veröffentlichten Standort- und Parametrisierungsdaten prüfen, ob ihre Bauwerke in den Anlagenschutzbereich hineinreichen.
Die Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung als zuständige Aufsichtsbehörde; die Anlage selbst wird von der DFS betrieben. Die PDF-Datei der amtlichen Veröffentlichung ist mit einem qualifizierten elektronischen Siegel versehen. Unterzeichnet ist die Bekanntmachung in Langen am 15. September 2026 „Im Auftrag“ von Andreas Wiese.
Für die betroffenen Akteure im Umfeld des Flughafens Niederrhein bedeutet die Veröffentlichung, dass die Planungs- und Genehmigungsgrundlagen für Bauvorhaben im Einflussbereich des Instrumentenlandesystems auf dem Stand des 14. Oktober 2026 fortgeschrieben sind. Wer dort baut oder bestehende Anlagen ändert, sollte die neuen Grenzen des Anlagenschutzbereichs zur Grundlage seiner Prüfung machen.
Quelle: Bundesanzeiger, BAnz AT 14.10.2026 B3 vom 14. Oktober 2026, Bekanntmachungen, S. 1–3 (amtliche Referenz: BAnz AT 14.10.2026 B3).