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Bundesanzeiger · 02 Oct 2026 · 17 vistas

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung legt Schutzbereich der Anlage Tango fest

Por FactBox Admin

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung legt Schutzbereich der Anlage Tango fest

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hat die Änderung der Flugsicherungseinrichtung Tango Not-Sende-Empfangsanlage und den Bereich um diese, in dem Störungen durch Bauwerke erwartet werden, bekannt gegeben. Die Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1b Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes datiert vom 1. September 2026 und wurde am Freitag, 2. Oktober 2026, im Bundesanzeiger unter der amtlichen Referenz BAnz AT 02.10.2026 B3 veröffentlicht. Die amtliche PDF-Fassung ist mit einem qualifizierten elektronischen Siegel versehen.

Amtliche Grundlage und herausgebende Stelle

Herausgeber ist das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung mit Sitz in Langen, das die Bekanntmachung „Im Auftrag“ unterzeichnet hat; als Unterzeichner ist Wiese vermerkt. Rechtsgrundlage ist § 18a Absatz 1b Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes, der die Festlegung und Veröffentlichung von Anlagenschutzbereichen für Flugsicherungseinrichtungen regelt.

Die Bekanntmachung stellt die Daten zur Flugsicherungseinrichtung, zu den Standortinformationen, zu den Ausnahmebereichen und zur Parametrisierung des Anlagenschutzbereichs dar. Der Anlagenschutzbereich bezeichnet den Bereich um eine Flugsicherungseinrichtung, in dem Störungen durch Bauwerke erwartet werden.

Anlage, Betreiber und Status

  • Flugsicherungsanlage: Tango Not-Sende-Empfangsanlage
  • Komponente: TGO-ARNSE
  • Anlagentyp: VHF-Kommunikation Sende-Empfangsanlage
  • CNS-Betreiber: DFS
  • Nutzungsart: zivil
  • Status: in Betrieb

Lage und technische Parameter

Der Standort der Anlage wird in der Bekanntmachung mit folgenden Werten angegeben:

  • Geographische Länge (WGS84): 09° 15’ 33,1000" E
  • Geographische Breite (WGS84): 48° 37’ 6,2000" N
  • Antennenfußpunkt über Grund: 21,40 m
  • Antennenhöhe über Grund: 21,40 m
  • Basishöhe über NHN: 369,67 m

Parametrisierung des Schutzbereichs

Für den ungerichteten Anlagenschutzbereich nennt die Bekanntmachung folgende Standard-Parametrisierung:

  • r: 300,00 m
  • R: 2000,00 m
  • Alpha: 1,00°
  • j: nicht zutreffend
  • h: nicht zutreffend

Ergänzt wird die Veröffentlichung durch eine schematische Darstellung eines ungerichteten Anlagenschutzbereichs nach ICAO EUR DOC 015 sowie durch eine Kartendarstellung der Lage der Flugsicherungseinrichtung und des Anlagenschutzbereichs im Maßstab 1:19 409. Als Quelle der Geobasisdaten ist GeoBasis-DE/BKG 2026 angegeben.

Bedeutung für Bauherren und Kommunen

Mit der Bekanntmachung liegen Lage und Parametrisierung des Schutzbereichs amtlich fest. Bauherren und Kommunen in der Umgebung der Anlage müssen bei neuen Bauwerken prüfen lassen, ob Störungen der VHF-Sende-Empfangsanlage zu erwarten sind. Die Veröffentlichung schafft damit eine belastbare Grundlage für Bauleitplanung und Genehmigungsverfahren im Umfeld der Flugsicherungseinrichtung.


Quelle: Bundesanzeiger, BAnz AT 02.10.2026 B3, Bekanntmachung, S. 1–3 (amtliche Referenz: BAnz AT 02.10.2026 B3).