Bundesanzeiger · 14 Oct 2026 · 1 vistas
Auswärtiges Amt gewährt Auslandsbeamten bis zu 18 zusätzliche Urlaubstage
Por FactBox Admin

Das Auswärtige Amt gewährt Beamtinnen und Beamten des Auswärtigen Dienstes an ausländischen Dienstorten künftig bis zu 18 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift vom 16. September 2026 wurde am Mittwoch, 14. Oktober 2026, im Bundesanzeiger unter der amtlichen Referenz BAnz AT 14.10.2026 B1 veröffentlicht. Sie tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
Rechtsgrundlage ist § 18 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst; das Auswärtige Amt handelt im Benehmen mit dem Bundesministerium des Innern. Die Vorschrift regelt in einer Tabelle die Zahl der Zusatzurlaubstage für jeden ausländischen Dienstort, gestaffelt nach der Härte des Standorts. Insgesamt listet die Bekanntmachung 175 Dienstorte in fünf Regionen auf: Afrika, Amerika, Asien, Australien und Ozeanien sowie Europa. Die Spanne reicht von 3 bis 18 Tagen.
Bis zu 18 Tage an besonders belasteten Standorten
Die höchste Stufe von 18 Zusatzurlaubstagen gilt unter anderem für:
- Kyjiw, Khartum und Tripolis
- Kabul, Bagdad, Damaskus, Sanaa, Pjöngjang und Rangun
- Minsk, Bischkek, Duschanbe, Astana, Almaty und Aschgabat
- Bamako, Conakry, Freetown, Monrovia, N’Djamena, Niamey, Nouakchott und Ouagadougou
- Caracas, La Paz, Port-au-Prince und Tegucigalpa
Neun Tage für Kapstadt, Pretoria und Rabat
Deutlich niedriger fällt der Zuschlag an vergleichsweise sicheren Standorten aus. Jeweils 9 Zusatzurlaubstage erhalten nach der Tabelle:
- Kapstadt, Pretoria, Rabat und Tunis
- Bogotá, Brasilia, Montevideo, San José, Santiago de Chile und Amman
- Doha, Hongkong, Kuala Lumpur, Maskat, Osaka-Kobe, Seoul, Tel Aviv und Tokyo
- Chisinau und St. Petersburg
Die niedrigste Stufe: drei Tage
Am unteren Ende der Skala stehen Dienstorte mit nur 3 Zusatzurlaubstagen. Dazu zählen:
- Chicago, Houston, Miami, New York, San Francisco und Washington
- Singapur, Canberra, Athen, Breslau, Budapest, Danzig, Krakau, Malaga, Marseille, Reykjavik, Riga, Warschau und Zagreb
Zwischenstufen von 6, 12 und 15 Tagen erfassen die übrigen Standorte, etwa Buenos Aires, Los Angeles, Sydney und Wellington mit 6 Tagen sowie Accra, Kairo, Nairobi und Peking mit 15 Tagen.
Inkrafttreten und Zeichnung
Die Verwaltungsvorschrift wurde am 16. September 2026 in Berlin gezeichnet; die Ausfertigung erfolgte „Im Auftrag“ durch Gebauer. Sie tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Die PDF-Fassung der amtlichen Veröffentlichung ist mit einem qualifizierten elektronischen Siegel versehen.
Für die Beschäftigten des Auswärtigen Dienstes bedeutet die Regelung eine planbare, nach Standort abgestufte Entlastung: Wer an einem Härteort wie Kyjiw, Khartum oder Tripolis eingesetzt ist, kann künftig bis zu 18 zusätzliche Urlaubstage im Jahr beanspruchen, während Dienstorte in Westeuropa und Nordamerika bei 3 Tagen liegen. Die Staffelung macht die unterschiedlichen Sicherheits- und Lebensbedingungen an den 175 in der Tabelle genannten Dienstorten erstmals in einer einheitlichen Übersicht transparent.
Quelle: Bundesanzeiger, BAnz AT 14.10.2026 B1 vom 14. Oktober 2026, Bekanntmachung, S. 1–5 (amtliche Referenz: BAnz AT 14.10.2026 B1).