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Bundesgesetzblatt · 09 Sep 2026 · 1 vistas

Vier Staaten treten der Internationalen Meterkonvention von 1875 bei

Por FactBox Admin

Vier Staaten treten der Internationalen Meterkonvention von 1875 bei

Die Internationale Meterkonvention vom 20. Mai 1875 gilt künftig für vier weitere Staaten: Albanien, Aserbaidschan, die Dominikanische Republik und Peru sind dem völkerrechtlichen Vertrag beigetreten. Das Auswärtige Amt hat den erweiterten Geltungsbereich mit einer Bekanntmachung vom 3. September 2026 festgestellt, die am 9. September 2026 im Bundesgesetzblatt Teil II unter der Nummer 201 veröffentlicht wurde.

Die Bekanntmachung stützt sich auf Artikel 11 der Meterkonvention in Verbindung mit Artikel 3 der Internationalen Übereinkunft vom 6. Oktober 1921 zur Abänderung der Konvention und ihres Reglements. Sie schließt an die vorangegangene Bekanntmachung vom 31. August 2018 (BGBl. II S. 411) an und dokumentiert damit die fortlaufende Erweiterung des Vertragswerks.

Die neuen Mitgliedstaaten und ihre Beitrittsdaten

Die Konvention ist für die vier Staaten an unterschiedlichen Tagen im Jahr 2026 in Kraft getreten:

  • Albanien – in Kraft getreten am 4. Juni 2026
  • Aserbaidschan – in Kraft getreten am 17. August 2026
  • Dominikanische Republik – in Kraft getreten am 14. April 2026
  • Peru – in Kraft getreten am 11. August 2026

Was die Meterkonvention regelt

Die Internationale Meterkonvention wurde am 20. Mai 1875 in Paris geschlossen und bildet die rechtliche Grundlage des internationalen Einheitensystems. Sie etabliert die gemeinsamen Definitionen von Maßeinheiten wie Meter und Kilogramm und schafft mit dem Internationalen Büro für Maß und Gewicht eine zentrale Institution zur Sicherung weltweit vergleichbarer Messstandards. Das zugehörige Reglement und die Übergangsbestimmungen wurden bereits 1876 im Reichsgesetzblatt (RGBl. 1876 S. 191) verkündet.

Der Beitritt neuer Staaten erweitert den Kreis der Vertragsparteien und stärkt die internationale Harmonisierung metrologischer Normen. Für Handel, Wissenschaft und Industrie bedeutet dies eine größere Verbindlichkeit bei der Anerkennung von Messergebnissen und Kalibrierungen über Ländergrenzen hinweg.

Amtliche Verkündung und Unterzeichnung

Die Bekanntmachung wurde in Berlin am 3. September 2026 vom Auswärtigen Amt im Auftrag von Dr. Julia Monar unterzeichnet. Herausgeber des Blattes ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Teil II vom 9. September 2026, Nummer 201, macht den erweiterten Geltungsbereich der Konvention für die deutsche Rechtsordnung verbindlich.

Bedeutung für die Leser

Mit dem Beitritt der vier Staaten wächst die Zahl der Vertragsparteien der Meterkonvention weiter, was die Vergleichbarkeit von Messungen im internationalen Handel und in der Wissenschaft verbessert. Unternehmen und Behörden, die mit diesen Ländern zusammenarbeiten, können künftig auf einheitliche metrologische Standards und gegenseitig anerkannte Messergebnisse vertrauen.


Quelle: Bundesgesetzblatt, Teil II Nr. 201 vom 9. September 2026, Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Internationalen Meterkonvention, S. 1 (amtliche Referenz: BGBl. 2026 II Nr. 201).