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Bundesanzeiger · 03 Sep 2026 · 1 vistas

Umweltbundesamt bestätigt geprüfte Emissions-Messeinrichtungen für Anlagenbetreiber

Por FactBox Admin

Das Umweltbundesamt hat die Eignung geprüfter Mess- und Datenerfassungseinrichtungen zur kontinuierlichen Überwachung von Emissionen und Immissionen bestätigt. Die Bekanntmachung über die Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen und der Immissionen vom 23. Juli 2026 wurde am 3. September 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die obersten Immissionsschutzbehörden der Länder haben die Ergebnisse der Eignungsprüfungen begutachtet und sind zu einem positiven Gesamturteil gelangt.

Die Veröffentlichung erfolgt unter Bezugnahme auf Nummer 3 der Richtlinie über die Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen – Rundschreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) – AG C I 2 - 5025/001-2023.0001 (GMBl 2023, S. 926). Sie richtet sich an Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen, die zertifizierte Messtechnik einsetzen müssen.

Bestätigte Emissions-Messeinrichtungen

Im ersten Teil der Bekanntmachung werden zwei Einrichtungen zur kontinuierlichen Überwachung von Emissionen bestätigt:

  • Solar Cemnex für Gesamtkohlenstoff, Hersteller Signal Group Ltd, Camberley, Vereinigtes Königreich. Geeignet für Anlagen der 13., 17., 30. und 44. BImSchV, der TA Luft sowie der 27. BImSchV. Prüfbericht der TÜV SÜD Industrie Service GmbH, München, Nr. 3448437_V2 vom 10. Oktober 2025.
  • ACF5000 LCS als Mehrkomponentenmesseinrichtung für CO, NO, NO₂, NOx, SO₂, HCl, HF, NH₃, CH₂O, N₂O, CH₄, H₂O, Gesamt-C, CO₂ und O₂, Hersteller ABB AG, Frankfurt am Main. Geeignet für Anlagen der 13., 17., 27., 30. und 44. BImSchV sowie der TA Luft. Prüfbericht der TÜV Rheinland Energy & Environment GmbH, Köln, Nr. EuL/21269395/B vom 20. Februar 2026.

Für die ACF5000 LCS gelten besondere Hinweise, etwa feuchte Prüfgase bei HF, HCl, NH₃ und CH₂O, ein Wartungsintervall von drei Monaten sowie ein zulässiger Temperaturbereich von 5 bis 45 °C. Die Daten für Gesamt-C beruhen auf dem Prüfbericht 936/21219814/E der TÜV Rheinland Energy GmbH vom 10. März 2017.

Bestätigte Immissions-Messeinrichtung

Im zweiten Teil wird die Eignung eines Probenahmegeräts für Schwebstaub bekannt gegeben:

  • AITHER PMS für Schwebstaub PM2,5 oder PM10, Hersteller MEGA SYSTEM s.r.l., Bareggio (MI), Italien. Gravimetrische Bestimmung gemäß DIN EN 12341 (2023). Prüfbericht der TÜV Rheinland Energy & Environment GmbH, Köln, Nr. EuL/21262089/A vom 20. Februar 2026.

Die Eignung wird im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit unter Bezugnahme auf Nummer 3.2 der Bekanntmachung zur Durchführung der Richtlinie 2008/50/EG über die Luftqualität bekannt gegeben. Der Prüfbericht ist im Internet unter www.qal1.de einsehbar.

Mitteilungen zu Software und Bauteilen

Der dritte Teil umfasst 61 Mitteilungen zur Bundeseinheitlichen Praxis. Sie betreffen überarbeitete Softwareversionen, geänderte Herstellerstandorte und alternative Bauteile bestehender Messeinrichtungen. So wurde etwa die Software des Emissionsrechners CEM-DAS der ABB AG überarbeitet, und die Endress+Hauser SICK GmbH+Co.KG meldet neue Versionen für ihre DUSTHUNTER-Baureihen. Auch die Thermo Fisher Scientific-Geräte Model 42i bis 49i erfüllen nun die aktualisierten Normen DIN EN 14211, DIN EN 14212, EN 14626 und DIN EN 14625.

Die Bekanntmachung wurde in Dessau-Roßlau am 23. Juli 2026 im Auftrag des Umweltbundesamtes von Dr. Marcel Langner gezeichnet (Aktenzeichen II 4.1 – 50526 – 2/00005). Für Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen ist die Veröffentlichung verbindliche Grundlage, um zertifizierte Messtechnik rechtskonform einzusetzen und die Überwachungspflichten nach BImSchV und TA Luft zu erfüllen.


Quelle: Bundesanzeiger, Ausgabe vom 3. September 2026, Amtlicher Teil, S. 1–14 (amtliche Referenz: BAnz AT 03.09.2026 B7).