Österreichisches Bundesgesetzblatt · 16 Sep 2026 · 7 vistas
Section Control auf der A4 am Knoten Prater startet in Phase vier
Por FactBox Admin

Die abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung auf der A 4 Ost Autobahn im Bereich Knoten Prater wird neu geregelt. Mit der Section Control-Messstreckenverordnung A 4 Knoten Prater 2026 Phase 4 legt der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur die überwachten Wegstrecken neu fest und hebt die bisher geltende Phase-2-Verordnung aus dem Jahr 2025 auf. Die Verordnung wurde am 16. September 2026 im Bundesgesetzblatt Teil II unter der Nummer BGBl. II Nr. 276/2026 kundgemacht.
Rechtsgrundlage und Geltungsbereich
Die Verordnung stützt sich auf § 98a Abs. 1 StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2026. Sie regelt, auf welchen Wegstrecken die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung überwacht wird, die die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf der jeweiligen Strecke misst.
Betroffen sind beide Richtungsfahrbahnen der Ostautobahn im Bereich des Knotens Prater in Wien:
- Richtungsfahrbahn Staatsgrenze Ungarn: Abschnitt von km 4,31 bis km 6,94
- Richtungsfahrbahn Wien: Abschnitt von km 6,95 bis km 4,32
Ankündigungspflicht und Ablösung der Vorgängerregelung
Gemäß § 2 der Verordnung sind Beginn und Ende der überwachten Messstrecke anzukündigen. Die Autofahrerinnen und Autofahrer werden also durch entsprechende Hinweise auf den Beginn und das Ende des überwachten Abschnitts aufmerksam gemacht.
Mit § 3 wird die bisherige Regelung aufgehoben. Konkret tritt die Section Control-Messstreckenverordnung A 4 Knoten Prater 2025 Phase 2, BGBl. II Nr. 196/2025, außer Kraft. Die neue Phase-4-Verordnung ersetzt damit die bislang geltende Überwachungsstrecke, die sich vom Knoten Prater bis zur Anschlussstelle Simmeringer Haide erstreckte.
Bedeutung für Pendler und Verkehrsteilnehmer
Die Neuregelung betrifft alle Pendlerinnen und Pendler auf der Ostautobahn in beide Richtungen – sowohl jene, die Richtung Ungarn unterwegs sind, als auch jene, die in die Bundeshauptstadt Wien fahren. Die Messstrecken liegen im dicht befahrenen Bereich des Knotens Prater, einem der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte im Osten Österreichs.
Die Verordnung wurde vom zuständigen Bundesminister unterzeichnet und am 16. September 2026 amtssigniert ausgegeben. Sie ist damit Teil der laufenden Bemühungen, die Verkehrssicherheit auf der stark frequentierten Ostautobahn durch abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung zu erhöhen.
Für die Verkehrsteilnehmer bedeutet die neue Verordnung, dass auf den genannten Abschnitten künftig die Durchschnittsgeschwindigkeit über die gesamte Messstrecke hinweg kontrolliert wird – nicht nur punktuell. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf einem Teilstück überschreitet, kann daher auch dann zur Verantwortung gezogen werden, wenn er die Geschwindigkeit vor dem Ende der Strecke wieder reduziert.
Quelle: Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, Teil II, Nr. 276/2026, ausgegeben am 16. September 2026 (amtliche Referenz: BGBl. II Nr. 276/2026).