Bundesanzeiger · 02 Oct 2026 · 21 vistas
Rheinland-Pfalz setzt öffentliche Tarifverhandlung für das Friseurhandwerk auf den 9. November
Por FactBox Admin

Das Land Rheinland-Pfalz hat den öffentlichen Verhandlungstermin über die Allgemeinverbindlicherklärung des Vergütungstarifvertrags für das Friseurhandwerk im Verbandsgebiet Rheinland festgesetzt. Der Tarifausschuss des Landes Rheinland-Pfalz verhandelt darüber am Montag, 9. November 2026, um 10.00 Uhr, in Mainz. Die Bekanntmachung vom 14. September 2026 ist im Bundesanzeiger am 2. Oktober 2026 unter der amtlichen Referenz BAnz AT 02.10.2026 B5 veröffentlicht worden.
Gegenstand des Verfahrens ist ein Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes. Der Antrag war bereits in der Bekanntmachung vom 25. August 2026 (BAnz AT 11.09.2026 B6) näher bezeichnet worden; die jetzt veröffentlichte Bekanntmachung setzt ausschließlich den Verhandlungstermin fest.
Der Tarifvertrag und sein Geltungsbereich
Betroffen ist der Tarifvertrag über die Vergütungen im Friseurhandwerk im Verbandsgebiet Rheinland. Er gilt vom 1. Januar 2027 an und ist erstmals zum 30. September 2029 kündbar.
Mit der Allgemeinverbindlicherklärung würden die tariflichen Vergütungsregelungen auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Beschäftigte der Branche in diesem Verbandsgebiet verbindlich. Zuständig für die Entscheidung ist der Tarifausschuss des Landes Rheinland-Pfalz, der den Antrag in öffentlicher Sitzung behandelt.
Termin, Ort und Anmeldefrist
Die Verhandlung ist öffentlich und findet zu folgenden Konditionen statt:
- Termin: Montag, 9. November 2026, 10.00 Uhr
- Ort: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend des Landes Rheinland-Pfalz, 55116 Mainz, Bauhofstraße 9, Besprechungszimmer 1202
- Anmeldefrist für die Teilnahme: bis zum 16. Oktober 2026
- Anmeldung per E-Mail an: Christa.Mueller@masffj.rlp.de
Das Ministerium bittet ausdrücklich darum, die Anmeldungen zur Teilnahme an der Verhandlung bis zum 16. Oktober 2026 an die genannte E-Mail-Adresse zu übermitteln. Wer an der Sitzung teilnehmen will, muss diese Frist einhalten.
Amtliche Veröffentlichung und Unterzeichnung
Die Bekanntmachung ist vom 14. September 2026 datiert und wurde aus Mainz heraus erlassen. Sie trägt das Geschäftszeichen 3012-0001#2026/0005-0601 624 und ist im Auftrag von Stefanie Schneider unterzeichnet.
Die PDF-Datei der amtlichen Veröffentlichung ist mit einem qualifizierten elektronischen Siegel versehen. Die Veröffentlichung erfolgte am Freitag, 2. Oktober 2026, im Bundesanzeiger unter der Referenz BAnz AT 02.10.2026 B5.
Für Friseurbetriebe und Beschäftigte im Verbandsgebiet Rheinland ist die Bekanntmachung der erste konkrete Hinweis auf den Fahrplan des Verfahrens: Ob die Vergütungstarifregelungen künftig für die gesamte Branche gelten, entscheidet sich in der öffentlichen Sitzung am 9. November 2026. Betroffene Verbände und Unternehmen sollten ihre Teilnahme bis zum 16. Oktober 2026 anmelden, um den Verlauf der Verhandlung unmittelbar zu verfolgen.
Quelle: Bundesanzeiger, BAnz AT 02.10.2026 B5 vom 2. Oktober 2026, Bekanntmachungen, S. 1 (amtliche Referenz: BAnz AT 02.10.2026 B5).