Österreichisches Bundesgesetzblatt · 02 Sep 2026 · 2 vistas
Neuer Frauenförderungsplan für das Wirtschaftsministerium erlassen
Por FactBox Admin

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) hat einen neuen Frauenförderungsplan erlassen. Die Verordnung BGBl. II Nr. 263/2026 wurde am 2. September 2026 im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich (Teil II) kundgemacht und tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Der Plan verpflichtet das Ressort auf ein verbindliches Ziel von 50 Prozent Frauenanteil in allen Verwendungs-, Entlohnungs- und Funktionsgruppen sowie in Führungs- und Entscheidungsfunktionen. Er ersetzt den bisherigen Frauenförderungsplan des Wirtschaftsministeriums aus dem Jahr 2023 und gilt für alle Bediensteten des Ressorts sowie seiner zentralen, nachgeordneten und zugeordneten Dienststellen.
Rechtsgrundlage und Geltungsbereich
Die Verordnung stützt sich auf § 11a des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG), BGBl. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2025. Unterzeichnet wurde sie vom Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus, Wolfgang Hattmannsdorfer.
Mit dem Inkrafttreten tritt die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft betreffend den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft, BGBl. II Nr. 226/2023, außer Kraft. Der neue Plan gilt für alle Dienststellen des BMWET, sofern diese keinen eigenen Frauenförderungsplan erstellen müssen.
Ziele und Maßnahmen
Der Plan definiert sieben zentrale Ziele, darunter die nachhaltige Gleichstellung von Frauen auf allen Hierarchieebenen, die Erhöhung des Frauenanteils auf 50 Prozent in allen Entscheidungsstrukturen sowie die Verankerung von Gender-Mainstreaming und Gender-Budgeting. Konkret vorgesehen sind unter anderem:
- geschlechtergerechte Formulierungen aller Ausschreibungstexte, damit sich Frauen zur Bewerbung motiviert fühlen,
- die aktive Ermutigung von Frauen durch Führungskräfte zur Übernahme von Führungsverantwortung,
- die bevorzugte Zulassung von Frauen zu Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die für höherwertige Verwendungen qualifizieren,
- die Förderung der Väterkarenz und die Berücksichtigung von Betreuungspflichten bei der Termin- und Arbeitsplanung,
- ein Kinderbetreuungszuschuss für Bedienstete mit Kindern unter zehn Jahren,
- die Anhebung des Frauenanteils in Kommissionen, Senaten, Kollegialorganen und Beiräten.
Schutz und Berichtspflichten
Der Plan enthält zudem Bestimmungen zum Schutz der Menschenwürde im Arbeitsumfeld. Herabwürdigende Äußerungen, Mobbing und sexuelle Belästigung sind untersagt; die Personalabteilung hat über rechtliche Möglichkeiten zur Wehrsetzung zu informieren. Diskriminierende Fragestellungen in Bewerbungsgesprächen, etwa zur Familienplanung, sind unzulässig, und eine Schwangerschaft darf kein Ablehnungsgrund sein.
Die Umsetzung der Maßnahmen zählt zu den Dienstpflichten der zuständigen Organwalterinnen und Organwalter; Verstöße sind dienstrechtlich zu ahnden. Die Personalabteilung hat jährlich bis 31. März des Folgejahres über die durchgeführten Aktivitäten an die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen zu berichten.
Bedeutung für die Bediensteten
Mit dem neuen Plan verpflichtet sich das Wirtschaftsministerium erstmals ausdrücklich auf ein quantifiziertes 50-Prozent-Ziel in Führungs- und Entscheidungsfunktionen und stärkt zugleich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Für die rund tausenden Bediensteten des Ressorts bedeutet dies verbindliche Vorgaben bei Ausschreibungen, Aufstieg und Weiterbildung sowie einen erweiterten Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz.
Quelle: Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, Teil II, Nr. 263, ausgegeben am 2. September 2026 (amtliche Referenz: BGBl. II Nr. 263/2026).