Bundesgesetzblatt · 02 Sep 2026 · 1 vistas
Neuer Fortbildungsabschluss bündelt IT, Datenschutz und Marketing im Rechtswesen
Por FactBox Admin

Mit der am 24. August 2026 unterzeichneten und am 2. September 2026 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 246 verkündeten Verordnung wird ein neuer anerkannter Fortbildungsabschluss geschaffen: „Geprüfter Berufsspezialist für Informationstechnik und Marketing im Rechtswesen“ beziehungsweise „Geprüfte Berufsspezialistin für Informationstechnik und Marketing im Rechtswesen“. Die Geprüfter-Berufsspezialist-Informationstechnik-Marketing-Rechtswesen-Fortbildungsprüfungsverordnung (BSIMRFPrV) tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Die Verordnung wurde vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung erlassen. Sie stützt sich auf die §§ 53, 53a und 53b des Berufsbildungsgesetzes und verortet den Abschluss auf der ersten beruflichen Fortbildungsstufe der höherqualifizierenden Berufsbildung. Unterzeichnet hat die Verordnung Bundesministerin Karin Prien.
Ein Abschluss für die digitalisierte Kanzlei
Der neue Abschluss reagiert auf die Digitalisierung von Kanzleien und bündelt sieben Tätigkeitsfelder, die die Absolventinnen und Absolventen eigenständig und verantwortlich wahrnehmen sollen:
- Betreuen und Unterstützen der technischen Infrastruktur
- Umsetzen von Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit
- Betreuen der Inhalte von Social-Media-Plattformen
- Bewerten von Chancen und Risiken beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz
- Umsetzen von Marketingstrategien unter Beachtung von Marktentwicklungen
- Gestalten und Umsetzen dienstleistungsbezogener Marketingkonzepte
- Umsetzen der Vorgaben zur Geldwäscheprävention
Für den Erwerb der erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ist in der Regel ein Lernumfang von mindestens 400 Stunden vorgesehen.
Drei Prüfungsbereiche
Die Prüfung gliedert sich in drei Prüfungsbereiche. Im Bereich „Büroorganisation und Büroverwaltung“ geht es unter anderem um Kanzleiorganisation, elektronischen Rechtsverkehr, Datenschutz und Dokumentenmanagement. Der Bereich „Informationstechnik und Datenschutz“ umfasst die Planung der technischen Infrastruktur, Datensicherheit, Auftragsdatenverarbeitung sowie die Prüfung von Software- und Lizenzverträgen. Im Bereich „Marketing und Medien“ werden KI-gestützte Marketinginstrumente, die Kanzleihomepage, der Auftritt in sozialen Medien sowie E-Mail-, Print- und Direktmarketing geprüft.
Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Die schriftliche Prüfung umfasst drei Aufsichtsarbeiten mit Bearbeitungszeiten von 120, 180 und 120 Minuten; die mündliche Prüfung ist ein 30-minütiges fallbezogenes Fachgespräch mit 15 Minuten Vorbereitungszeit. Bestanden ist die Prüfung, wenn in jeder Prüfungsleistung mindestens 50 Punkte erreicht werden. Die Gesamtnote wird mit 20 Prozent (Büroorganisation), 40 Prozent (Informationstechnik und Datenschutz) sowie je 20 Prozent für die schriftliche und mündliche Leistung im Bereich Marketing und Medien gewichtet.
Wer zugelassen wird
Zur Prüfung zugelassen wird, wer eine der folgenden Voraussetzungen nachweist:
- eine abgeschlossene Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r, Patentanwaltsfachangestellte/r oder Notarfachangestellte/r
- eine abgeschlossene Ausbildung in einem anderen anerkannten Beruf mit dreijähriger Dauer plus mindestens einjähriger Berufspraxis
- eine zweijährige Ausbildung plus mindestens zweijährige Berufspraxis
- mindestens 60 Leistungspunkte nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Studium plus zweijährige Berufspraxis
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den genannten Tätigkeiten aufweisen. Nicht bestandene Prüfungsleistungen dürfen zweimal innerhalb einer Frist von drei Jahren wiederholt werden.
Bedeutung für die Branche
Mit dem neuen Abschluss erhalten Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit Aufstiegsambitionen erstmals einen bundesweit anerkannten Fortbildungsweg, der IT-Kompetenz, Datenschutz, Künstliche Intelligenz und Marketing im Rechtswesen zusammenführt. Die Verordnung schafft damit eine klare, standardisierte Qualifikation für eine Berufsgruppe, die im Zuge der Digitalisierung der Kanzleien zunehmend gefragt ist.
Quelle: Bundesgesetzblatt, Teil I Nr. 246 vom 2. September 2026, S. 1–8 (amtliche Referenz: BGBl. 2026 I Nr. 246).