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Bundesgesetzblatt · 02 Sep 2026 · 1 vistas

Kindesentführungsabkommen tritt mit Cabo Verde in Kraft

Por FactBox Admin

Das Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung wird im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu Cabo Verde am 1. November 2026 in Kraft treten. Das hat das Auswärtige Amt mit einer Bekanntmachung vom 25. August 2026 festgestellt, die am 2. September 2026 im Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 177 veröffentlicht wurde.

Damit erweitert Deutschland den Schutz bei grenzüberschreitenden Sorgerechts- und Rückführungsfällen auf einen weiteren Vertragsstaat. Betroffene Familien können künftig auf die Mechanismen des Übereinkommens zurückgreifen, wenn ein Kind widerrechtlich nach Cabo Verde verbracht oder dort zurückgehalten wird.

Rechtsgrundlage und Geltungsbereich

Die Bekanntmachung stützt sich auf Artikel 38 Absatz 5 des Übereinkommens, der das Inkrafttreten im Verhältnis zwischen den Vertragsstaaten regelt. Das Übereinkommen selbst war in Deutschland bereits durch das Gesetz vom 5. April 1990 in Kraft gesetzt worden (BGBl. 1990 II S. 206, 207).

Die neue Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die vorangegangene Bekanntmachung vom 4. Januar 2024 (BGBl. 2024 II Nr. 7). Sie stellt lediglich den erweiterten Geltungsbereich fest, ohne den Inhalt des Übereinkommens zu verändern.

Was das Übereinkommen für Familien bedeutet

Das Haager Übereinkommen von 1980 verfolgt zwei zentrale Ziele:

  • die sofortige Rückführung widerrechtlich verbrachter oder zurückgehaltener Kinder in ihren gewöhnlichen Aufenthaltsstaat,
  • die Sicherung des Umgangs- und Sorgerechts über Staatsgrenzen hinweg.

Zuständige Behörden in beiden Staaten arbeiten dabei zusammen, um Rückführungsanträge zügig zu bearbeiten. Für Familien mit Bezügen zu Cabo Verde entsteht damit ein verlässlicher Rechtsrahmen, der bisher fehlte.

Unterzeichnung und Ausfertigung

Die Bekanntmachung wurde in Berlin am 25. August 2026 ausgefertigt und im Auftrag des Auswärtigen Amts von Dr. Julia Monar unterzeichnet. Herausgeber des Blattes ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Für betroffene Familien bedeutet das Inkrafttreten am 1. November 2026 einen spürbaren Zugewinn an Rechtssicherheit: Entführungsfälle zwischen Deutschland und Cabo Verde können künftig auf einem gemeinsamen, völkerrechtlich verbindlichen Weg gelöst werden, statt im Einzelfall auf bilaterale Absprachen angewiesen zu sein.


Quelle: Bundesgesetzblatt, Teil II Nr. 177 vom 2. September 2026, Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (amtliche Referenz: BGBl. 2026 II Nr. 177).