Bundesgesetzblatt · 09 Sep 2026 · 1 vistas
Deutschland beendet Kulturabkommen mit Russland zum Juni 2027
Por FactBox Admin

Die Bundesrepublik Deutschland beendet das Abkommen mit Russland über die Tätigkeit von Kultur- und Informationszentren. Per Verbalnote vom 1. September 2026 teilte die Regierung der Russischen Föderation mit, dass die Gültigkeit des Vertrags mit Wirkung zum 7. Juni 2027 endet. Die amtliche Bekanntmachung des Auswärtigen Amts vom 3. September 2026 wurde im Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 205 vom 9. September 2026 veröffentlicht.
Der rechtliche Rahmen
Gegenstand ist das Abkommen vom 4. Februar 2011 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über die Tätigkeit von Kultur- und Informationszentren, veröffentlicht im BGBl. 2013 II S. 1355, 1356. Die Kündigung erfolgt durch die Bundesregierung über eine Verbalnote, also eine formlose diplomatische Note ohne Unterschrift, die der Regierung in Moskau zugestellt wurde.
Die Bekanntmachung trägt das Datum 3. September 2026 und wurde in Berlin vom Auswärtigen Amt gezeichnet. Unterzeichnet ist sie im Auftrag von Dr. Julia Monar. Herausgeber des Blattes ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Was die Beendigung bedeutet
Mit dem Auslaufen des Abkommens entfällt die vertragliche Grundlage für den Betrieb der gegenseitigen Kultur- und Informationszentren. Betroffen sind insbesondere die Einrichtungen, die auf dieser Basis in beiden Ländern tätig sind:
- die Goethe-Institute in Russland,
- die russischen Kultur- und Informationszentren in Deutschland,
- die damit verbundenen Sprach-, Kultur- und Informationsangebote.
Die Kündigungsfrist läuft bis zum 7. Juni 2027, sodass der Betrieb bis zu diesem Zeitpunkt auf der bisherigen Rechtsgrundlage fortgeführt werden kann. Die Beendigung ist ein markanter Schritt in den bilateralen Beziehungen zwischen Berlin und Moskau.
Einordnung und Wirkung
Das Abkommen von 2011 hatte den rechtlichen Rahmen für den Austausch von Kultur- und Informationszentren geschaffen und galt als tragende Säule der kulturellen Zusammenarbeit. Mit der Kündigung setzt die Bundesregierung ein deutliches Zeichen im Verhältnis zu Russland, das über den rein kulturellen Bereich hinausweist.
Für die betroffenen Einrichtungen und ihre Beschäftigten bedeutet die Beendigung eine Phase der Unsicherheit über die Zukunft ihrer Standorte und Programme. Die Frist bis Juni 2027 lässt Raum für Übergangsregelungen, über die bislang nichts amtlich bekannt ist. Die Bekanntmachung selbst enthält keine Angaben zu Nachfolge- oder Übergangsvereinbarungen.
Quelle: Bundesgesetzblatt, Teil II Nr. 205 vom 9. September 2026, S. 1355 ff. (amtliche Referenz: BGBl. 2026 II Nr. 205).