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Bundesanzeiger · 15 Sep 2026 · 1 vistas

Bahnflächen in Bremen von Bahnbetriebszwecken freigestellt

Por FactBox Admin

Bahnflächen in Bremen von Bahnbetriebszwecken freigestellt

Das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hannover, hat am 28. August 2026 eine öffentliche Bekanntmachung zur Freistellung von Bahnbetriebszwecken in Bremen erlassen. Betroffen sind sechs Flurstücke der Strecke 1740 Wunstorf–Bremerhaven im Streckenabschnitt km 122,360 bis 122,540. Die Bekanntmachung wurde am 15. September 2026 im Bundesanzeiger unter der amtlichen Referenz BAnz AT 15.09.2026 B4 veröffentlicht.

Rechtsgrundlage und Verfahren

Die Freistellung erfolgt auf Antrag gemäß § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG). Nach § 23 Absatz 4 AEG werden die betroffenen Stellen zur Stellungnahme aufgefordert, bevor über die Freistellung entschieden wird. Zuständig ist das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hannover, das den Antrag auf Freistellung der genannten Flurstücke von Bahnbetriebszwecken geprüft hat.

Die betroffenen Flurstücke

Alle sechs Flurstücke liegen in der Gemeinde Bremen, Gemarkung Vorstadt, Flur 4. Die Flächengrößen reichen von 69 bis 325 Quadratmetern:

  • Flurstück 4 1/144 – 69 m²
  • Flurstück 4 1/148 – 272 m²
  • Flurstück 4 1/149 – 153 m²
  • Flurstück 4 1/145 – 325 m²
  • Flurstück 4 1/150 – 182 m²
  • Flurstück 4 1/151 – 71 m²

Wer kann Stellung nehmen

Zur Stellungnahme aufgefordert sind die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die gemäß § 1 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung, kommunale Verkehrsunternehmen sowie die betroffenen Gemeinden. Auch die Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind einbezogen, soweit ihre Infrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt.

Frist und Einsichtnahme

Die Antragsunterlagen können beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hannover, Herschelstraße 3, 30159 Hannover, während der Dienststunden eingesehen werden. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten. Im Rahmen der Stellungnahme besteht Gelegenheit, Anregungen und Bedenken vorzutragen, die für oder gegen die Freistellung sprechen.

Die Stellungnahme ist innerhalb einer Frist von einem Monat nach dieser Veröffentlichung an das Eisenbahn-Bundesamt unter der genannten Adresse zu übermitteln. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 58149 - 581pf/030-2026#020 und wurde im Auftrag von Topci-Agal gezeichnet.

Bedeutung für die Region

Mit der Freistellung von Bahnbetriebszwecken werden die Flächen aus der Zweckbindung des Bahnbetriebs entlassen und können künftig anderen Nutzungen zugeführt werden. Für Anwohner und Kommunen in Bremen eröffnet das Verfahren die Möglichkeit, sich innerhalb der Monatsfrist aktiv in die Entscheidung einzubringen und auf die künftige Nutzung der Flächen Einfluss zu nehmen.


Quelle: Bundesanzeiger, Amtlicher Teil, 15. September 2026, Bekanntmachung, S. 1 (amtliche Referenz: BAnz AT 15.09.2026 B4).