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Bundesanzeiger · 14 Sep 2026 · 4 vistas

Acht Monographien des Homöopathischen Arzneibuchs werden revidiert

Por FactBox Admin

Acht Monographien des Homöopathischen Arzneibuchs werden revidiert

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gibt die Empfehlungen des Fachausschusses Analytik der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission zur Revision von acht Monographien des Homöopathischen Arzneibuchs (HAB) zur Kenntnis. Die Bekanntmachung wurde am 19. August 2026 in Bonn gezeichnet und am 14. September 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Betroffene Fach- und Wirtschaftskreise können bis zum 16. November 2026 Stellungnahmen einreichen.

Rechtsgrundlage und Verfahren

Die Bekanntmachung stützt sich auf § 8 Absatz 5 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Deutschen Arzneibuch-Kommission und der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission sowie ihrer Gremien vom 1. Oktober 2025. Danach sind die Empfehlungen der Fachausschüsse den obersten Landesgesundheits- und Landesveterinärbehörden sowie den betroffenen Fach- und Wirtschaftskreisen zur Kenntnis zu bringen.

Die revidierten Monographie-Entwürfe wurden vom Fachausschuss Analytik für die Aufnahme in das Homöopathische Arzneibuch empfohlen und werden als Anlage zur Bekanntmachung veröffentlicht. Das Dokument trägt das Aktenzeichen 31.22-2026-23522 und ist in Vertretung von Prof. Dr. Werner Knöß unterzeichnet.

Die acht revidierten Monographien

Die Revision betrifft folgende Monographien:

  • Artemisia absinthium (Absinthium)
  • Chimaphila umbellata
  • Disci intervertebrales bovis Gl (Disci intervertebrales cervicales, thoracici et lumbales bovis Gl)
  • Drosera
  • Galenit
  • Graphites
  • Hibiscus sabdariffa (Sabdariffa)
  • Juglans regia (Juglans)

Wesentliche Änderungen

Die Änderungen betreffen vor allem Identitäts- und Reinheitsprüfungen. Bei Artemisia absinthium wurde der unspezifische Geruch gestrichen, die DC-Methode auf ein toluolfreies Fließmittel umgestellt und eine Grenzwertbestimmung auf Gesamt-Thujon (höchstens 0,035 Prozent, berechnet als α-Thujon) aufgenommen. Bei Chimaphila umbellata und Juglans regia wurde eine Grenzwertbestimmung auf Gesamt-Chinon-Derivate, berechnet als Juglon, ergänzt.

Bei Disci intervertebrales bovis Gl wurde die Identitätsprüfung wegen der Einstellung der Produktion des bisherigen Fertiggels für die SDS-Polyacrylamid-Gelelektrophorese überarbeitet. Zudem wurden botanische Beschreibungen an aktuelle Pflanzenmuster angepasst und der wissenschaftliche Pflanzennamen an die Datenbank Medicinal Plant Names Services von Kew angeglichen.

Frist und Adresse für Stellungnahmen

Stellungnahmen zu den Entwürfen sind bis spätestens 16. November 2026 einschließlich zu richten an:

  • die Geschäftsstelle der Arzneibuch-Kommissionen im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
  • Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn

Die Bekanntmachung ist für die homöopathische Arzneimittelindustrie und Apotheken von unmittelbarer Bedeutung, da die revidierten Monographien nach Inkrafttreten die Qualitäts- und Prüfstandards für die betroffenen Ausgangsstoffe und Urtinkturen verbindlich festlegen. Die Möglichkeit zur Stellungnahme sichert den betroffenen Kreisen eine Beteiligung am Normsetzungsverfahren.


Quelle: Bundesanzeiger, BAnz AT 14.09.2026 B5, Bekanntmachung einer Mitteilung zum Homöopathischen Arzneibuch, S. 1–15 (amtliche Referenz: 31.22-2026-23522).