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Bundesanzeiger · 15 Sep 2026 · 1 vistas

Sprengstofferlaubnis der Lufthansa Training in Bremen für ungültig erklärt

Por FactBox Admin

Sprengstofferlaubnis der Lufthansa Training in Bremen für ungültig erklärt

Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen hat die Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) für die Lufthansa Aviation Training Germany GmbH für ungültig erklärt. Die Bekanntmachung über die Ungültigkeitserklärung wurde am 15. September 2026 im Bundesanzeiger unter der amtlichen Referenz BAnz AT 15.09.2026 B6 veröffentlicht.

Die Erlaubnis mit der Nummer 16/2020 war am 12. Februar 2020 ausgestellt worden und betraf den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen am Standort des Unternehmens in Bremen. Mit der Ungültigkeitserklärung verliert die Genehmigung ihre Rechtswirkung.

Rechtsgrundlage und Verfahren

Die Ungültigkeitserklärung stützt sich auf das Sprengstoffgesetz, das den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen regelt und für solche Tätigkeiten eine behördliche Erlaubnis vorschreibt. Zuständige Behörde ist die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, die die Bekanntmachung am 27. August 2026 in Bremerhaven erlassen hat.

Die amtliche Bekanntmachung trägt das Datum vom 27. August 2026 und wurde im Auftrag der Behörde von Hoyer unterzeichnet. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte rund drei Wochen später am 15. September 2026.

Betroffenes Unternehmen

Die Erlaubnis war erteilt worden für:

  • Lufthansa Aviation Training Germany GmbH
  • Anschrift: Flughafendamm 41, 28199 Bremen
  • Erlaubnisnummer: 16/2020
  • Ausstellungsdatum: 12. Februar 2020

Das Unternehmen ist Teil der Lufthansa-Gruppe und betreibt am Standort Bremen Ausbildungseinrichtungen für Luftfahrtpersonal. Die Ungültigkeitserklärung betrifft ausdrücklich den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen an diesem Standort.

Bedeutung der Bekanntmachung

Die Bekanntmachung ist Teil der amtlichen Veröffentlichungen des Bundesanzeigers, die der Transparenz über behördliche Entscheidungen im Umgang mit Gefahrstoffen dienen. Für das betroffene Unternehmen bedeutet die Ungültigkeitserklärung, dass die bisherige Erlaubnis keine Rechtsgrundlage mehr für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen darstellt.

Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger macht die Entscheidung der Behörde für Dritte verbindlich nachvollziehbar und dokumentiert den Wegfall der Genehmigung. Betroffene Geschäftspartner und Behörden können sich auf den neuen Rechtsstand berufen.


Quelle: Bundesanzeiger, BAnz AT 15.09.2026 B6, 15. September 2026, Bekanntmachungen (amtliche Referenz: BAnz AT 15.09.2026 B6).