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Bundesanzeiger · 14 Oct 2026 · 5 vistas

Eisenbahn-Bundesamt fordert Stellungnahmen zur Freistellung der Bahnstrecke in Leipzig

Por FactBox Admin

Eisenbahn-Bundesamt fordert Stellungnahmen zur Freistellung der Bahnstrecke in Leipzig

Das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Dresden, hat am Mittwoch, 14. Oktober 2026, im Bundesanzeiger die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme zum Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken für ein Flurstück in Leipzig öffentlich bekannt gegeben. Die Bekanntmachung trägt die amtliche Referenz BAnz AT 14.10.2026 B4 und wurde von der Behörde bereits am 28. September 2026 gezeichnet. Betroffene Eisenbahnverkehrsunternehmen, Planungsträger, kommunale Verkehrsunternehmen, Gemeinden und Eisenbahninfrastrukturunternehmen können sich damit zu dem Vorhaben äußern.

Gegenstand des Antrags und betroffene Fläche

Beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Dresden, ist ein Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) eingegangen. Betroffen ist folgendes Flurstück:

  • Strecke: 6367 Leipzig Hbf–Großkorbetha
  • Streckenkilometer: km 9,440–9,490
  • Gemeinde: Leipzig
  • Gemarkung: Rückmarsdorf
  • Flur: 0
  • Flurstück: 370/14
  • Fläche: 818 m²

Die Freistellung von Bahnbetriebszwecken ist das förmliche Verfahren, mit dem eine Eisenbahninfrastruktur dauerhaft aus der Widmung für den Bahnbetrieb entlassen wird. Die Bekanntmachung erfolgt auf Grundlage von § 23 Absatz 4 AEG, der für dieses Verfahren die öffentliche Beteiligung der betroffenen Stellen vorschreibt.

Wer zur Stellungnahme aufgefordert ist

Die Aufforderung richtet sich ausdrücklich an einen fest umrissenen Kreis von Beteiligten:

  • Eisenbahnverkehrsunternehmen
  • die gemäß § 1 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes bestimmten Stellen
  • die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung
  • kommunale Verkehrsunternehmen
  • die betroffenen Gemeinden
  • Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Infrastruktur anschließt

Mit der Stellungnahme besteht für diese Stellen die Gelegenheit, Anregungen und Bedenken vorzutragen, die für oder gegen die Freistellung von Bahnbetriebszwecken des genannten Flurstücks sprechen.

Einsichtnahme, Frist und Aktenzeichen

Die Antragsunterlagen können beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Dresden, August-Bebel-Straße 10, 01219 Dresden, während der Dienststunden eingesehen werden; um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten. Die Stellungnahme ist an dieselbe Adresse zu übermitteln, und zwar innerhalb einer Frist von einem Monat nach der Veröffentlichung, also bis Mitte November 2026. Die Bekanntmachung führt das Aktenzeichen 52121 - 521pf/026-2026#011 und ist im Auftrag von Liefer unterzeichnet.

Bedeutung für die Region

Für die Landeshauptstadt Leipzig und die an der Strecke 6367 gelegenen Kommunen geht es um die künftige Widmung einer Teilfläche im Stadtteil Rückmarsdorf. Solange die Frist läuft, können Gemeinden, Verkehrsunternehmen und Infrastrukturbetreiber ihre Interessen an der Trasse förmlich geltend machen; danach entscheidet das Eisenbahn-Bundesamt über den Antrag auf Grundlage der eingegangenen Äußerungen.


Quelle: Bundesanzeiger, BAnz AT 14.10.2026 B4, Bekanntmachung, S. 1 von 1 (amtliche Referenz: BAnz AT 14.10.2026 B4).