FactBox.

Bundesgesetzblatt · 02 Sep 2026 · 1 vistas

Bundesregierung schafft neuen Fortbildungsabschluss Bachelor Professional im Rechtswesen

Por FactBox Admin

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 24. August 2026 eine Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Bachelor Professional im Rechtswesen erlassen. Sie wurde am 2. September 2026 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 244 ausgegeben und tritt mit der Verkündung in Kraft. Die Regelung wurde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung erlassen.

Ein neuer Abschluss der zweiten Fortbildungsstufe

Die Verordnung schafft einen anerkannten Fortbildungsabschluss der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe der höherqualifizierenden Berufsbildung. Er richtet sich an Fachangestellte in Kanzleien und weist die Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit für Fach- und Führungsfunktionen nach, in denen Leitungsprozesse eigenständig gesteuert und Mitarbeitende geführt werden.

Der Abschluss wird in zwei Fachrichtungen angeboten:

  • Bachelor Professional im Rechtswesen, Fachrichtung Recht
  • Bachelor Professional im Rechtswesen, Fachrichtung Gewerblicher Rechtsschutz

Für den Erwerb der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ist in der Regel ein Lernumfang von mindestens 1.200 Stunden vorgesehen.

Zulassung und Prüfungsbereiche

Zur Prüfung zugelassen wird, wer eine Abschlussprüfung als Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r, Patentanwaltsfachangestellte/r oder Notarfachangestellte/r abgelegt hat. Alternativ genügen ein Abschluss als Geprüfte/r Berufsspezialist/in aus dem Rechtsbereich, eine mehrjährige Berufspraxis oder ein fachverwandtes Studium mit mindestens 90 Leistungspunkten.

Die Prüfung umfasst drei Prüfungsbereiche:

  • Büroorganisation und Rechnungswesen
  • Kanzlei- und Personalmanagement
  • je nach Fachrichtung Recht oder Gewerblicher Rechtsschutz

Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Aufsichtsarbeiten mit je 240 Minuten Bearbeitungszeit, ergänzt durch eine mündliche Prüfung von 30 Minuten. Bestanden ist die Prüfung, wenn in jeder Prüfungsleistung mindestens 50 Punkte erreicht werden. Mit dem Abschluss werden zugleich die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten der Ausbilder-Eignungsverordnung nachgewiesen.

Übergang zum bisherigen Rechtsfachwirt

Die neue Verordnung ersetzt die bisherige Verordnung über den Geprüften Rechtsfachwirt vom 23. August 2001. Bereits begonnene Prüfungen nach der alten Regelung können noch bis zum 31. Dezember 2029 zu Ende geführt werden. Wer sich bis zum 31. Dezember 2026 zur Prüfung anmeldet, kann auf Antrag weiterhin nach der bisherigen Verordnung geprüft werden.

Bedeutung für die Praxis

Mit dem neuen Abschluss erhalten Rechtsanwalts-, Notar- und Patentanwaltsfachangestellte einen bundesweit anerkannten, aufgewerteten Fortbildungsabschluss, der Führungsaufgaben in Kanzleien sichtbar macht und die berufliche Aufstiegsperspektive stärkt. Die Übergangsregelungen geben Beschäftigten und Prüfungsstellen ausreichend Zeit, sich auf das neue Prüfungsverfahren einzustellen.


Quelle: Bundesgesetzblatt, Teil I Nr. 244 vom 2. September 2026, S. 1 ff. (amtliche Referenz: BGBl. 2026 I Nr. 244).