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Bundesanzeiger · 03 Sep 2026 · 1 vistas

Bundeskartellamt leitet Hauptprüfverfahren zur REWE-Übernahme von Feneberg ein

Por FactBox Admin

Das Bundeskartellamt hat ein Hauptprüfverfahren zur geplanten Übernahme eines Teils des Geschäftsbetriebs der Feneberg Lebensmittel GmbH durch die REWE-ZENTRALFINANZ eG eingeleitet. Die Entscheidung wurde mit Schreiben vom 3. August 2026 nach § 40 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) getroffen und als Bekanntmachung Nr. 13/2026 vom 13. August 2026 am 3. September 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Verfahrensgegenstand und Beteiligte

Gegenstand des Zusammenschlussvorhabens ist die Übernahme eines Teils des Geschäftsbetriebs der Veräußerin durch den Erwerber, insoweit ein Vermögens-, Anteils- und Kontrollerwerb vorliegt. Die beteiligten Unternehmen sind:

  • Erwerber: REWE-ZENTRALFINANZ eG, Köln
  • Veräußerer: Feneberg Lebensmittel GmbH, Kempten/Allgäu (i. I.)
  • Form des Zusammenschlusses: Übernahme eines Teils des Geschäftsbetriebs, insoweit Vermögens-, Anteils- und Kontrollerwerb
  • Geschäftstätigkeit: Lebensmitteleinzelhandel

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Das Hauptprüfverfahren stützt sich auf § 40 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Danach teilt das Bundeskartellamt den beteiligten Unternehmen mit, dass es eine eingehende Prüfung des Zusammenschlussvorhabens durchführt, wenn die Voraussetzungen für eine Untersagung oder Freigabe nicht abschließend geklärt sind. Zuständig ist die 4. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts, die das Verfahren unter dem Aktenzeichen B4 – 35/26 führt.

Die Bekanntmachung wurde in Vertretung des Vorsitzenden der Beschlussabteilung von Dubberstein unterzeichnet und am Sitz der Behörde in Bonn am 13. August 2026 ausgefertigt.

Bedeutung für den Lebensmitteleinzelhandel

Das Vorhaben betrifft den Lebensmitteleinzelhandel in Süddeutschland, wo die Feneberg Lebensmittel GmbH mit Sitz in Kempten im Allgäu über ein regionales Filialnetz verfügt. Die Übernahme durch die REWE-ZENTRALFINANZ eG aus Köln könnte die Wettbewerbslandschaft in den betroffenen regionalen Märkten verändern.

Im Rahmen des Hauptprüfverfahrens prüft das Bundeskartellamt, ob durch den Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung entsteht oder verstärkt wird. Die Behörde kann das Vorhaben freigeben, mit Auflagen und Bedingungen versehen oder untersagen.

Ausblick

Die amtliche Bekanntmachung dient der Information der Öffentlichkeit über die Einleitung des Hauptprüfverfahrens. Für die beteiligten Unternehmen bedeutet die Prüfung eine Phase der Unsicherheit über den Abschluss der Übernahme. Für Verbraucherinnen und Verbraucher in den betroffenen Regionen ist die Entscheidung des Bundeskartellamts von Bedeutung, da sie die künftige Angebots- und Preisstruktur im Lebensmitteleinzelhandel mitbestimmen kann.


Quelle: Bundesanzeiger, Ausgabe vom 3. September 2026, Bekanntmachungen (amtliche Referenz: BAnz AT 03.09.2026 B3).