Bundesanzeiger · 16 Sep 2026 · 6 vistas
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ändert Anlagenschutzbereich für Münchner ILS/DME 26L
Por FactBox Admin

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hat die Änderung der Flugsicherungseinrichtung München ILS/DME 26L und des Bereichs um diese, in dem Störungen durch Bauwerke erwartet werden, bekannt gegeben. Die Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1b Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes ist am Mittwoch, 16. September 2026 im Bundesanzeiger unter der amtlichen Referenz BAnz AT 16.09.2026 B3 veröffentlicht worden. Sie datiert vom 17. August 2026 und wurde in Langen im Auftrag von Andreas Wiese unterzeichnet.
Anlagenschutzbereiche sind die Bereiche um eine Flugsicherungseinrichtung, in denen Störungen durch Bauwerke erwartet werden. Die Bekanntmachung stellt die Daten zu der Flugsicherungseinrichtung, den Standortinformationen, den Ausnahmebereichen und der Parametrisierung des Anlagenschutzbereichs dar. Betreiber der Anlage ist die DFS als CNS-Betreiber; die Nutzungsart ist zivil, der Status lautet in Betrieb.
Die Flugsicherungseinrichtung im Überblick
- Flugsicherungsanlage: München ILS/DME 26L
- Komponente: EDDM-L26LA
- Anlagentyp: ILS LLZ (Zweifrequenz)
- CNS-Betreiber: DFS
- Nutzungsart: zivil
- Status: in Betrieb
Standort und technische Parameter
- Geographische Länge (WGS84): 11° 44’ 15,0693" E
- Geographische Breite (WGS84): 48° 20’ 22,6573" N
- Antennenfußpunkt über Grund: 2,05 m
- Antennenhöhe über Grund: 2,05 m
- Basishöhe über NHN: 454,36 m
- Senderichtung: 83,40°
- Distanz zur Schwelle: 5007,00 m
- Distanz zur Mittellinie Landebahn: 0,00 m
Parametrisierung des gerichteten Anlagenschutzbereichs
- b: 500,00 m
- a: 5007,00 m
- r: 11007,00 m
- h: 70,00 m
- L: 1500,00 m
- D: 500,00 m
- H: 20,00 m
- Phi: 20,00°
Darstellungen und Veröffentlichung
Die Bekanntmachung enthält eine schematische Darstellung eines gerichteten Anlagenschutzbereichs aus ICAO EUR DOC 015 sowie eine Kartendarstellung der Lage der Flugsicherungseinrichtung und des Anlagenschutzbereichs im Maßstab 1:48 777 auf Grundlage von Geobasisdaten © GeoBasis-DE/BKG 2026. Die PDF-Datei der amtlichen Veröffentlichung ist mit einem qualifizierten elektronischen Siegel versehen.
Für Bauherren und Kommunen im Umfeld des Flughafens München sind die neu veröffentlichten Höhen- und Abstandsregeln des Anlagenschutzbereichs maßgeblich, da in diesem Bereich Störungen der Flugsicherungseinrichtung durch Bauwerke erwartet werden. Wer dort baut oder plant, muss die veröffentlichten Parameter und die Kartendarstellung der Bekanntmachung prüfen.
Quelle: Bundesanzeiger, BAnz AT 16.09.2026 B3, Bekanntmachung, S. 1–3 (amtliche Referenz: BAnz AT 16.09.2026 B3).