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Bundesanzeiger · 14 Sep 2026 · 6 vistas

Bund fördert OER-Basisqualifizierung für Ganztagspersonal ohne pädagogische Ausbildung

Por FactBox Admin

Bund fördert OER-Basisqualifizierung für Ganztagspersonal ohne pädagogische Ausbildung

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) eröffnet mit der Förderrichtlinie OE_KoGat die Förderung von Projekten zur Kompetenzentwicklung von Mitarbeitenden im Ganztag ohne pädagogische Ausbildung. Die Richtlinie vom 20. August 2026 wurde am 14. September 2026 im Bundesanzeiger (BAnz AT 14.09.2026 B1) veröffentlicht und ist mit der Veröffentlichung in Kraft getreten. Projektskizzen können bis zum 10. November 2026 eingereicht werden.

Ziel und Hintergrund

Die Förderung knüpft an die „OER-Strategie – Freie Bildungsmaterialien für die Entwicklung digitaler Bildung“ des Bundes an und setzt auf Open Educational Resources (OER) und Open Educational Practices (OEP). Grundlage ist das Qualifizierungskonzept „Kompetent im Ganztag“ (KoGat), ein Curriculum, das Qualifizierungsträgern aus allen Bundesländern zur Verfügung steht und an unterschiedliche Ganztagsmodelle angepasst werden kann. Ziel ist der Aufbau nachhaltiger Strukturen zur Qualifizierung von Mitarbeitenden ohne pädagogische Ausbildung in ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten.

Die Förderung folgt einem integrierten Ansatz aus Entwicklung, modellhafter Umsetzung, Transfer und Wirkungsanalyse. Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, deren Ergebnisse über den Wirkungskreis eines einzelnen Landes oder Trägers hinaus übertragbar sind und einen bundesweiten Mehrwert entfalten.

Drei Förderformate

Die Förderung erfolgt in drei miteinander verzahnten Formaten:

  • Format A „OER/OEP entwickeln und verbreiten“: Erarbeitung und breitenwirksame Aufbereitung von Lernmaterialien auf Grundlage des gesamten KoGat-Curriculums, einschließlich Selbstlernangeboten.
  • Format B „Basisqualifizierungen erproben“: Mehrere Modellvorhaben, die praxisnahe Basisqualifizierungen entwickeln, umsetzen und erproben.
  • Format C „Wissenschaftliche Programm- und Wirkungsbegleitung“: Ein Vorhaben zur wissenschaftlichen Begleitung des Gesamtprogramms, unabhängig von den operativen Aufgaben.

Im Format A und B können mehrere Vorhaben gefördert werden, im Format C nur ein Vorhaben. Die Laufzeit beträgt in Format B maximal 30 Monate, in Format A und C maximal 36 Monate. Angestrebt werden mindestens 30 offen lizenzierte Lernmaterialien, mindestens 15 digitale Selbstlernangebote sowie mindestens fünf umgesetzte und dokumentierte Basisqualifizierungen.

Antragsberechtigte und Verfahren

Antragsberechtigt sind Vereine und Verbände, juristische Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Unternehmen, Stiftungen sowie staatliche und nichtstaatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Projektförderung gewährt; nichtwirtschaftliche Vorhaben von Hochschulen und Forschungseinrichtungen können bis zu 100 Prozent gefördert werden.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe sind Projektskizzen bis zum 10. November 2026 über die Homepage der OER-Strategie unter www.oer-strategie.de/oe_kogat/ einzureichen. In der zweiten Stufe werden die Verfasser positiv bewerteter Skizzen zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags über das System „easy-Online“ aufgefordert.

Projektträger und Rechtsgrundlage

Mit der Abwicklung ist das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR Projektträger), Bereich Bildung, Gender, Digitalisierung in der Bildung, Kennwort OE_KoGat, Heinrich-Konen-Straße 1, 53227 Bonn, beauftragt. Fachliche Ansprechpersonen sind Daniela Bickler (0228/3821 1003) und Nina Grüter (0228/3821 1374); Anfragen per E-Mail an ganztag@dlr.de.

Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie als staatliche Beihilfen auf Grundlage von Artikel 25 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der Europäischen Kommission gewährt. Die Richtlinie ist bis zum 30. Juni 2027 befristet, längstens bis zum 31. Dezember 2030. Unterzeichnet wurde die Bekanntmachung im Auftrag von Bettina Schwertfeger.

Die Förderung richtet sich an Qualifizierungsträger und Träger ganztägiger Bildung und Betreuung bundesweit. Sie leistet einen Beitrag zur strukturellen Qualitätsentwicklung ganztägiger Angebote und stellt sicher, dass die entwickelten Materialien als offene Bildungsressourcen kostenfrei und nachnutzbar zur Verfügung stehen.


Quelle: Bundesanzeiger, Amtlicher Teil, 14. September 2026, S. 1–15 (amtliche Referenz: BAnz AT 14.09.2026 B1).