Bundesanzeiger · 16 Sep 2026 · 6 vistas
Bezirksregierung Arnsberg erklärt Sprengstofferlaubnis der Air Alliance für ungültig
Por FactBox Admin

Die Bezirksregierung Arnsberg hat die der Air Alliance GmbH aus Burbach am 21. Juli 2021 erteilte Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) für ungültig erklärt, weil die Urkunde in Verlust geraten ist. Die Bekanntmachung des Landes Nordrhein-Westfalen datiert vom 31. August 2026 und wurde am Mittwoch, 16. September 2026 im Bundesanzeiger unter der amtlichen Referenz BAnz AT 16.09.2026 B7 veröffentlicht. Damit verliert das Unternehmen die formelle Grundlage für den in der Erlaubnis dokumentierten Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen.
Die Angaben der für ungültig erklärten Erlaubnis
Die amtliche Bekanntmachung benennt die Erlaubnis mit allen Identifikationsmerkmalen:
- Erlaubnisart: Erlaubnis nach § 7 SprengG
- Nummer: E.405/21
- Inhaberin: Air Alliance GmbH, Flughafenstraße, 57299 Burbach
- Ausstellungsdatum: 21. Juli 2021
- Ausstellende Behörde: Bezirksregierung Arnsberg
Die Ungültigkeitserklärung erfolgt nicht wegen eines Verstoßes, sondern wegen des Verlusts der Erlaubnisurkunde. Der amtliche Text stellt fest, die Erlaubnis sei „in Verlust geraten“ und werde „hiermit für ungültig erklärt“.
Behörde, Datum und Aktenzeichen
Die Bekanntmachung ist auf den 31. August 2026 datiert und wurde in Dortmund gezeichnet. Sie trägt das Aktenzeichen 55.4-Do/Zip/SPS 152574/2026-449 und ist der Bezirksregierung Arnsberg zugeordnet; die Unterzeichnung erfolgte „Im Auftrag“ durch M. Zipfel. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger umfasst eine Seite und ist mit einem qualifizierten elektronischen Siegel versehen.
Weitere Ungültigkeitserklärung am selben Tag
Im selben amtlichen Blatt findet sich eine zweite, gleichartige Bekanntmachung aus einem anderen Bundesland:
- Blatt: Bundesanzeiger, BAnz AT 16.09.2026 B8
- Land: Rheinland-Pfalz
- Gegenstand: Befähigungsschein nach § 20 SprengG, Nummer 0061/25
- Inhaber: Gerhard Fries, geboren am 31. Juli 1965 in Homburg, wohnhaft Nordfeldstraße 6, 66914 Waldmohr
- Ausstellung: 27. August 2025 durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
- Datum und Aktenzeichen: Koblenz, 26. August 2026, 21a/07/1.6/2026/0283, Unterzeichnung „Im Auftrag“ durch Gottschling
Beide Vorgänge folgen demselben Muster: Der Verlust einer sprengstoffrechtlichen Urkunde wird öffentlich bekannt gemacht, damit die ungültig gewordene Bescheinigung im Rechtsverkehr nicht weiter verwendet werden kann.
Bedeutung für die Betroffenen
Für die Air Alliance GmbH bedeutet die Bekanntmachung, dass die seit dem 21. Juli 2021 bestehende Erlaubnis nach § 7 SprengG nicht mehr als gültiger Nachweis gelten kann; ein Weiterarbeiten auf Grundlage der verlorenen Urkunde ist damit nicht mehr belegbar. Für Geschäftspartner, Behörden und Auftraggeber ist die Veröffentlichung im Bundesanzeiger der maßgebliche Nachweis über den Status der Erlaubnis. Wer die Nummer E.405/21 vorgelegt bekommt, kann anhand der amtlichen Referenz BAnz AT 16.09.2026 B7 unmittelbar prüfen, dass die Erlaubnis für ungültig erklärt wurde.
Quelle: Bundesanzeiger, BAnz AT 16.09.2026 B7, Bekanntmachungen, S. 1 (amtliche Referenz: BAnz AT 16.09.2026 B7).